Der neue Vergütungstarifvertrag
Jetzt inklusive Designberatung und -management
Design hat sich in den letzten Jahren höchst dynamisch
entwickelt, es ist vielfältiger, komplexer und
anspruchsvoller geworden, seine Wirkung beginnt früher
und geht tiefer. Der neue Vergütungstarifvertrag trägt
dem Rechnung: Bisher waren die Vergütung von
Entwurfsarbeiten und von den dazu gehörenden Leistungen
geregelt, jetzt deckt der Vertrag auch alle Tätigkeiten
im strategischen, konzeptionellen und operativen Design
ab. Designer:innen, die zum Beispiel vor allem
Designberatung oder Designmanagement anbieten,
profitieren jetzt ebenfalls vom VTV Design. Und auch
komplexe konzeptionelle Arbeit wie die Entwicklung von
Produktlinien und Modekollektionen deckt der
Vergütungstarifvertrag Design in der neuen Version gut ab.
Die Geschäftsführerin der AGD, Victoria Ringleb, fasst
zusammen: »Mit dem aktuellen VTV Design ist es uns
gelungen, den Geltungsbereich der Tarifvereinbarung
genauso auszuweiten wie die Designzone. Leistungen der
Designberatung und des Designmanagements werden nun in
Ergänzung zur Gestaltung von Designwerken ausdrücklich
in den Vertrag mit aufgenommen. Das ist ein enormer
Fortschritt und verbessert die Position der
selbstständigen Designer:innen erheblich.«
Differenzierte Stundensätze: Strategie zählt viel
Die Arbeit im Bereich strategisches Design setzt früh
an, sie ist wichtig und wegweisend für den folgenden
Prozess. Gleichzeitig, so lehrt die Erfahrung, ist hier
der Anteil an nicht fakturierbarer Arbeitszeit besonders
hoch – deutlich höher als bei der konzeptionellen Arbeit
und der Umsetzung. Im neuen Vertrag wurden deshalb
unterschiedliche Stundensätze vereinbart: Für
Tätigkeiten des strategischen Designs gilt ein
Mindeststundensatz von 120,-- EUR, für die des
konzeptionellen und operativen Designs ein Satz von
mindestens 105,-- EUR je Stunde.
Victoria Ringleb bewertet diesen Aspekt besonders
positiv: »Wir freuen wir, dass wir uns mit dem SDSt
erstmals auf zwei unterschiedliche Stundensätze
verständigen konnten. Denn dies trägt dem Arbeiten von
Designer:innen viel mehr Rechnung als ein
Einheitsstundensatz für alles. Nicht versäumen möchte
ich es, unserem Tarifpartner, dem SDSt e.V., für die
konstruktiven Gespräche und das hervorragende Ergebnis
zu danken.«
Der Nutzungsfaktor I: mehr Flexibilität
Vor allem durch die Digitalisierung ist es schwieriger
geworden, heute die Nutzung von morgen zu kennen und zu
benennen. Zu vielfältig und unberechenbar sind die
Entwicklungsmöglichkeiten. Deshalb haben wir die Matrix
angepasst, mit der Designer:innen und Auftraggeber:innen
den Nutzungsfaktor und damit die Vergütung für
anfallende Nutzungsrechte berechnen. Sie bietet nun auch
die Möglichkeit, die anfänglichen Unsicherheiten über
Nutzungsgebiet und Nutzungsumfang bei neuen Produkten
und Leistungen abzubilden. Damit trägt sie erheblich
dazu bei, dass Auftraggeber:innen wirklich nur das
zahlen, was sie auch nutzen, und nicht irgendetwas, was
sie möglicherweise irgendwann mal nutzen könnten. Und
für Designer:innen wird das Geschäft leichter, weil sie
den Nutzungsfaktor flexibel an ein wachsendes Potenzial
anpassen können und so weder ihre Auftraggeber:innen
überfordern noch selbst Geld verlieren.
Der Nutzungsfaktor II: weniger Hürden
In der Vergangenheit stand vor der Frage nach dem
Nutzungsrecht nicht selten die nach der Schöpfungshöhe.
War sie überhaupt gegeben und unterlag das Design damit
dem Urheberrecht? Und wer entschied das? Denn nur bei
ausreichender Schöpfungshöhe konnten Nutzungsrechte
vereinbart werden.
Für den neuen VTV haben wir eine Lösung gefunden, die
eine nutzungsbezogene Vergütung auch dann möglich macht,
wenn Nutzungsrechte im urheberrechtlichen Sinne
vielleicht nicht vorliegen:
»Sofern die Parteien die Einräumung von Nutzungsrechten
vereinbaren, ist das Erreichen der urheberrechtlichen
Schöpfungshöhe anzunehmen. Wird dies widerlegt oder
fehlt es an einer ausdrücklichen Vereinbarung, ist zu
vermuten, dass das kalkulierte Honorar auch die
Einräumung von (vertraglichen) Nutzungsrechten
mitenthält.«
Pionierarbeit: seit 1977 und bis heute
Seit 45 Jahren wird der VTV Design zwischen der AGD
Allianz deutscher Designer und dem SDSt Selbstständige
Designstudios e.V. geschlossen. Grundlage ist das
Tarifvertragsgesetz. Und noch immer ist der VTV Design
europaweit der einzige Tarifvertrag für selbstständige
Designer:innen. Heute gibt es auf EU-Ebene Bestrebungen,
ähnliche Vereinbarungen für Soloselbstständige aller
Branchen gesetzlich zu ermöglichen – die AGD war mit
ihrem Konzept der Zeit also Jahrzehnte voraus.
Im März 2021 wurde der VTV digital, im Juli bekam er
einen Katalog, und im Dezember 2021 haben wir den VTV
durch eine weitere neue Funktion ergänzt: den
Kalkulator. Der VTV Design wird auch in Zukunft das
Flaggschiff im Angebot der AGD bleiben.